Hallo, ich denke, es geht hier um § 11a ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz). "§ 11a Beiordnung eines Rechtsanwalts, Prozeßkostenhilfe (1) Einer Partei, die außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Prozesses zu bestreiten, und die nicht ...