Kann es sein, dass es nicht um Unterhalt, sondern um die Zugewinnsthematik ging? Mir fallen spontan drei Vorschriften im Familien- und Erbrecht ein, in der die Rechtshängigkeit der Scheidung Gegenstand ist: §§ 1384, 1585b Abs. 3, 1933 BGB. In § 1384 BGB geht es um den Zeitraum, in dem der Zugewinn e...