Mit der Düsseldorfer Tabelle lässt sich Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt und die Mangelfallberechnung errechnen. Ergänzt wird die Düsseldorfer Tabelle oft durch Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte. Wegen der großen Nachfrage zu dem Thema "Unterhaltsberechnung&quo...